Vermeidung von Setzungsschäden
Bereits vor Beginn der Baumaßnahmen für einen Neubau sollten durch eine qualifizierte Untergrunderkundung, ggf. in Verbindung mit einem Gründungsgutachten, die Untergrundverhältnisse untersucht werden. Nur so ist es möglich, eine dem angetroffenen Untergrund angepaßte Gründung des Gebäudes zu planen.
Sollen an einem Bestehenden Gebäude, größere An- oder Umbauten stattfinden, sollte bereits zuvor geprüft werden, ob und mit welchen Aufwand die geplanten Änderungen durchführbar sind. Denn bedenken Sie: Jede einzelne Belastungsänderung muß vom Untergrund "verkraftet" werden können. Nur mit einer vorausgehenden Baugrunduntersuchung ist eine rechtzeitige Anpassung der vorhandenen Fundament an den veränderten Belastungszustand möglich, ohne daß hohe Sanierungskosten entstehen.
Die Kosten einer Sanierung liegen nicht selten beim 10- bis 50-fachen des Preises für ein vor der Baumaßnahme "eingespartes" Baugrundgutachten.
Schäden durch Wasser
Grundwasser - Stauwasser - Schichtenwasser
Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Begriffes Grundwasser oder Bodenwasser. Die geltende DIN 4021 kennt (gegenüber früheren Ausgaben) nur noch Grundwasser. In der Praxis wird jedoch unterschieden zwischen Grundwasser, welches die Poren des Bodens zusammenhängend ausfüllt und verfügbar, d.h. nicht gebunden ist, und Stauwasser, welches zeitweise in Bodenbereichen auftritt und nur dann die Hohlräume vollkommen oder zum Teil ausfüllt, sowie Schichtenwasser, welches sich der Schwerkraft folgend im Boden nach unten bis zu einer Sperrschicht ("Grundwassergeringleiter") bewegt und dort aufliegt und nur eine dünne, stärker wasserdurchlässige Bodenschicht ausfüllt. Schichtwasser ist bei größerer Schichtmächtigkeit entweder dem (permanent vorhandenem) Grundwasser oder dem (zeitweise vorhandenem) Stauwasser zuzurechnen.
Bei nicht angepaßter Bauausführung kann Wasser zu Bauschäden bis hin zur Zerstörung des Bauwerkes oder einzelner Bauteile führen.
Schäden durch Wassereintritt
Wassereintritt oder Durchfeuchtung von unterirdischen Bauwerksteilen kann eine oder mehrere der folgenden Ursachen haben:
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zu niedriger Bemessungsgrundwasserstand bei der Planung oder/und bei der Bauausführung. Dadurch berührt das Grundwasser (zeitweise) nicht ausreichend abgedichtete Bereiche des Bauwerks,
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unvorhersehbarer Anstieg des Grundwassers (Katastrophenzustand),
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fehlerhafte Planung und/oder Ausführung der Abdichtung des Bauwerks,
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nachträgliche Beschädigung der Abdichtung des Bauwerks,
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falsch dimensionierte oder ausgeführte Dränage,
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falsch bemessene oder falsch ausgeführte Regenwasserversickerung,
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Zerstörung von Sperrschichten im Untergrund gegen gespanntes Grundwasser (z.B. Durchstoßen von deckenden Bodenschichten bei Baumaßnahmen),
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Fremdwasserzutritte aus defekten Wasser- oder Abwasserleitungen,
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Restfeuchte aus der Bausubstanz.
Die entstehenden Schäden reichen von Verfärbungen über Putzabblätterungen bis zu in Kellern oder Tiefgaragen stehendem Wasser.
Neben der Prüfung der Bausubstanz und des Zustandes der Abdichtungselemente ist es wichtig, festzustellen, ob die Abdichtungsmaßnahmen ausreichend sind und ob der Bemessungsgrundwasserstand zutreffend angesetzt wurde. Als Ursachen für Grundwasseranstiege kommen dabei vor allem in Betracht:
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der Grundwasserstand wurde bei jahreszeitlich bedingtem niedrigem Grundwasser gemessen und die mögliche Schwankungsbreite des Grundwasserstandes wurde falsch oder gar nicht angesetzt,
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das Gebäude wurde in einer Zeit niedriger Grundwasserstände gebaut (in vielen Gebieten steigen seit einigen Jahren die Grundwasserstände wieder an, nachdem über mehrere Jahrzehnte niedrigere Wasserstände gemessen wurden),
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jahreszeitlich stark wechselnde Grundwasserstände in Überschwemmungsgebieten oder Flußniederungen wurden nicht berücksichtigt,
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Wasserentnahmen (Pumpwerke, Bauwasserhaltungen, Bergbau) befinden sich in der Umgebung und halten den Grundwasserspiegel künstlich abgesenkt.
Allgemeine Informationen über Grundwasserstände sind i.d.R. erhältlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Landkreis, Stadtverwaltung).
Schäden durch Wasserangriff
Beton, Mörtel und Putz sowie unterirdische Rohrleitungen können durch Wasser bzw. durch die Inhaltsstoffe (Huminsäuren, Kohlensäure, Sulfate u.a.) angegriffen werden. Das beruht einerseits auf einer kalklösenden Wirkung des Wassers an den Baustoffen (Beton, Mörtel), andererseits auf einer treibenden Wirkung (vorwiegend durch Sulfat).
Bei einer geplanten Gründung sollte daher das Grundwasser (auch Stauwasser und Schichtenwasser) auf Betonaggressivität untersucht werden. Durch entsprechende Zusammensetzung des Betons oder geeignete Abdichtung kann dann drohenden Schäden entgegengewirkt werden. |
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